+++ Kundgebung zur „Langen Nacht der Weisestraße“ darf nicht direkt vor dem Syndikat stattfinden +++ abgesperrte Polizeizone in der Weisestraße ab Donnerstag Mittag angekündigt +++ Eilverfahren wird angestrengt +++
[Update 14:03]: Der Anmelder versucht seit mehreren Stunden erfolglos die Versammlungsbehörde zu erreichen, um den schriftlichen Auflagenbescheid zu erhalten, der für eine Klage nötig ist. Es soll offensichtlich seitens der Behörden versucht werden, eine juristische Prüfung dieses skandalösen Vorgehens mit allen Mitteln zu verhindern.
Vor dem angekündigten Räumungstermin gegen die Kiezkneipe Syndikat am 7. August um 9 Uhr, sollte bereits am Abend davor in einer „Langen Nacht der Weisestraße“ dagegen protestiert werden. Die Kundgebung, direkt vor der Weisestraße 56, wurde von 20 – 10 Uhr des Folgetages angemeldet. Nachdem die Berliner Polizei fast 2 Wochen lang keinen Kontakt mit dem Anmelder aufnahm, war die Versammlungsbehörde in den letzten Tagen selbst für dessen Anwalt nicht erreichbar. Dennoch erging heute ein Auflagenbescheid, der den Protest in der geplanten Form unmöglich macht.
Die Kundgebung soll nahe des Kreuzungsbereichs Selchower- / Ecke Weisestraße verlegt werden. Die Polizei hat angekündigt bereits ab Donnerstag Mittag, also fast 24 Stunden vor dem angekündigten Räumungstermin den gesamten Straßenbereich vor dem Syndikat abzusperren.
Dabei spricht vieles für eine bewusste Verzögerungstaktik seitens der Polizei. Die Kundgebung wurde am 17.07. ordentlich angemeldet. Am 20.07. bezweifelte die Versammlungsbehörde den politischen Charakter der Versammlung, woraufhin ein umfangreiches Konzept übersandt wurde. Danach meldete sich die Behörde bis zum 04.08. nicht und danach auch nur nach mehrmaligen Kontaktversuchen. Ein Kooperationsgespräch mit der Bereitschaftspolizei, verbunden mit den erwähnten Auflagen, wurde erst am heutigen 05.08. angeboten.
Dazu Lukas Selchow, ein Sprecher des Syndikat-Kollektivs: „Wenn ein Kooperationsgespräch über 2 Wochen hinausgezögert wird, das mit solch drastischen Einschränkungen der geplanten Versammlung verbunden ist, drängt sich stark der Verdacht auf das hier eine ordentliche juristische Prüfung von fragwürdigen polizeilichen Entscheidungen aufgrund der Kürze der Zeit unmöglich gemacht werden soll.“
Zur allgemeinen Einordnung sagt Selchow weiter: „Diese Entscheidung ist erneut ein Armutszeugnis des rot-rot-grünen Senats. Der eigentliche Skandal ist, das diese Räumung einer nachbarschaftlichen Institution, zugunsten eines steuervermeidenden, anonymen Briefkastenfirmennetzwerks überhaupt stattfinden soll. Dass sich der gesamte Senat seit Wochen in dieser Causa wegduckt und nun auch noch kurzfristig direkten Protest am Ort selbst verhindern möchte, ist an Elendigkeit fast nicht mehr zu überbieten. Derselbe Senat, der sich stets die „soziale Stadt“ auf die Fahnen schreibt und seine Nähe zu aktiven Mieter:innen und stadtpolitischen Initiativen betont, tut nun alles dafür, diese aktiv anzugreifen.“
Zum weiteren Vorgehen sagt Selchow: „Wir werden diese Entscheidung nicht akzeptieren. Direkter Protest am Ort des Geschehens muss möglich sein. Wir werden gegen den Auflagenbescheid in einem Eilverfahren vorgehen. Auch für kommende Proteste gegen Zwangsräumungen ist es wichtig das diese unsägliche Taktik mit tagelangen Polizeizonen, aktiven Protest zu verhindern in Berlin nicht zur gängigen Praxis wird.“